Hinweis zur Rechtsbelehrung

durch die IBB zum Antrag auf den Corona-Zuschuss

Liebe Künstler*innen,

aufgrund zahlreicher Nachfragen in unserer Geschäftsstelle geben wir Hinweise zu den "Belehrungen", die die Investitionsbank Berlin (IBB), die diese an Antragsteller der Corona-Zuschüsse (sowohl Landes- als auch Bundesprogramm) verschickt hat:

In der Belehrung heißt es: "Sie werden die Mittel zweckmäßig verwenden; d.h. einen Zuschussbetrag über 5.000 EUR hinaus nutzen Sie ausschließlich zur Begleichung Ihrer fortlaufenden betrieblichen Ausgaben. Dies beinhaltet nur den Sach- und Finanzaufwand Ihres Gewerbes wie gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen u.ä. " (Bitte Markierung beachten!)

Alle, die einen Antrag auf die sogenannte Soforthilfe II (Landesprogramm) gestellt und 5.000 Euro Zuschuss pauschal erhalten haben, können diesen Betrag auch für das "eigene Gehalt" verwenden. Denn dort heißt es: "Kann ich vom Zuschuss auch meine Krankenversicherung, eigenes Gehalt bezahlen? Ja, vom Landeszuschuss (5.000 EUR) können Sie auch Personalkosten und Krankenversicherungskosten decken."

Haben Sie mehr als 5.000 Euro erhalten und neben der Soforthilfe II des Landes Berlin auch den Corona Zuschuss aus Bundesmitteln beantragt und erhalten, können Sie diesen Bundesmittel-Zuschuss ausschließlich für "Sach- und Finanzaufwand Ihres Gewerbes" bzw. für ihre Betriebsausgaben verwenden.

Wir hoffen, mit diesem Hinweis der Verunsicherung - mögliche Sanktionen betreffend - entgegenwirken zu können.

Geschäftsstelle
berufsverband bildender künstler*innen berlin e.V.

 

Hinweis zur Rechtsbelehrung durch die IBB zum Antrag Corona-Zuschuss + Downloads

27.4.2020 |  Koalition der Freien Szene: Vierter Offener Brief – Corona-Shutdown

"Viel ist in den letzten Wochen über die Kultur geredet worden, doch lange Zeit zu wenig mit ihren Akteur*innen. Die Folge ist, dass zahlreiche freie Kulturschaffende durch das Raster der wirtschaftlichen Soforthilfen fallen, da ihre Arbeitsbedingungen nicht denen anderer Selbstständiger bzw. Unternehmen gleichen. Wäre die Kunst ein wirtschaftliches Produkt wie jedes andere, das Grundgesetz müsste ihre Freiheit nicht schützen, die Länder wären nicht zu ihrer Förderung verpflichtet und Künstler*innen würden nicht so oft prekär leben. ..."

KdFS: Vierter Offener Brief – Corona-Shutdown
 

22.4.2020 |  Brief der Koalition der Freien Szene: Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag

"In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwoch hat eine Vertreterin der Bundesregierung behauptet, das sogenannte "Sozialschutz-Paket der Bundesregierung für Selbständige und Kleinunternehmer habe mit dem Arbeitslosengeld II, populär als "Hartz IV" bezeichnet, nichts zu tun.

Das ist selbstverständlich unzutreffend. ...."

Brief der KdFS: Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag

Mit freundlichen Grüßen
berufsverband bildender künstler*innen berlin

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