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Hinweis zur Rechtsbelehrung

durch die IBB zum Antrag auf den Corona-Zuschuss

Liebe Künstler*innen, aufgrund zahlreicher Nachfragen in unserer Geschäftsstelle geben wir Hinweise zu den "Belehrungen", die die Investitionsbank Berlin (IBB), die diese an Antragsteller der Corona-Zuschüsse (sowohl Landes- als auch Bundesprogramm) verschickt hat:

Soforthilfe IV Corona Zuschuss

Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen über 10 Beschäftigte

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit i.d.R. über 10 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden.